Kosten der Ausbildung

Die Vergütung für die Chorteilnahme
wird – unabhängig von den unterrichtsfreien Ferienzeiten – als Jahreshonorar mit 220 € inkl. MWSt berechnet.
Für das zweite Kind einer Familie beträgt die Vergütung 180 € inkl. MWSt.
Das dritte Kind einer Familie kann kostenlos am Chor teilnehmen.

Chorvertrag (pdf, 65 KB)

Die Vergütung für die Gehörbildung
(ab dem Kinderchor II) ist zusätzlich zur Vergütung für die Chorteilnahme zu bezahlen. Die Höhe der Vergütung ist abhängig von der Anzahl der an der Gehörbildung teilnehmenden Chorsänger.
Der Stundensatz von momentan 25 € inkl. MWSt wird gleichmäßig auf die Anzahl der Gruppenmitglieder verteilt.
Die Höhe der Vergütung wird jeweils von der Chorleiterin gesondert angefordert.

Für die Familien, die sich den ganzen Betrag für den Chor und die Gehörbildung nicht leisten können, aber dem Kind die Ausbildung bei der Musikalischen Jugend Stephanus ermöglichen wollen, gibt es Sonderregelungen.
Bitte besprechen Sie Ihre Situation persönlich mit der Chorleitung.

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